Arztpraxis: Hier gilt es einige Besonderheiten zu beachten!
Ärzte unterliegen besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen. Hinzu kommt noch, dass auch der Datenschutz bestimmte Kategorien von Daten wie z.B. Gesundheitsdaten eine besondere Schutzwürdigkeit zuweist. Es dürfte daher leicht nachvollziehbar sein, dass hier der Datenschutz in besonderem Maße Beachtung finden sollte.
Nicht zuletzt aus diesem Grund wird deutlich, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im November 2018 flächendeckende Datenschutzkontrollen auch bei Ärzten ankündigte.
Insgesamt gilt es bei der Umsetzung des Datenschutzes in Arztpraxen einiges zu beachten. Die teilweise stark divergierenden Äußerungen der verschiedenen Ärztekammern machen dies nicht leichter. Gleiches gilt für die parallele Einführung von Neuerungen durch das E-Health-Gesetz.
Hand aufs Herz, haben Sie die neuen Datenschutzregelungen schon ungesetzt und alle Mitarbeiter ausführlich über die datenschutzrechtlichen Anforderungen aufgeklärt sowie nachweissicher dokumentiert? Nein? Ein Unternehmen, eine Kanzlei oder Praxis zu führen, bringt viele wichtige Aufgaben mit sich. Eine der wohl eher lästigen Verpflichtungen ist die Einhaltung der Datenschutzregelungen. Dass alle Regelungen der DSGVO lückenlos eingehalten werden, ist aber dennoch sicherzustellen.
Gerne machen wir Ihre Praxis datenschutzkonform, so dass Sie sich auf Ihre eigentliche konzentrieren können! Gerade unser Premium-Paket (Link) bietet sich für Arztpraxen an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme (Link).