Was hat sich konkret in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen geändert?
Kurz gesagt: Zum 25.05.2018 hat sich im Datenschutzrecht (fast) alles verändert:
- Das bis zum 25.05.2018 noch geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG alt) mit 48 Paragraphen wurde aufgehoben.
- Die DSGVO regelt als europäische Verordnung nunmehr auch in Deutschland als unmittelbar geltendes Recht den Datenschutz mit 99 Artikeln, die zusätzlich mit den 173 Erwägungsgründen zu lesen sind.
- Eine abweichende Regulierung durch deutsches Recht ist nur möglich, soweit dies durch sogenannte Öffnungsklauseln in der DSGVO vorgesehen ist. Tatsächlich gibt es zahlreiche Öffnungsklauseln, je nach Zählweise sind es 50 bis 60 Öffnungsklauseln.
- Aufgrund dieser Öffnungsklauseln ist – neben der DSGVO – auch noch das zum 25.05.2018 in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) mit 84 Paragraphen zu beachten.
Ergebnis: Das deutsche Datenschutz-Recht (BDSG) wurde in weiten Teilen durch europäische Regelungen (DSGVO) ersetzt und insgesamt deutlich erweitert. Ohne professionelle Hilfe ist es erheblich schwerer geworden, sich im Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden.